Elektroschocker passt nicht zur Flugreise
Ein vermeintlich harmloser Alltagsgegenstand rief am vergangenen Freitag auf dem Flughafen Hannover die Bundespolizei auf den Plan. Bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Djerba/Tunesien stellten die Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck eines 77-jährigen Deutschen eine Taschenlampe mit integriertem Elektroimpulsgeber, umgangssprachlich „Elektroschocker“ genannt, fest.
Dieses Elektroschockgerät erzeugt über eine Elektronik aus einer Batteriespannung einen Funkenüberschlag an den angebrachten Elektroden, die bei Aktivierung beim Gegenüber lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können. Das deutsche Waffengesetz stuft solche Elektroimpulsgeräte, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, als verbotene Waffen ein. Daher erfolgte die Sicherstellung der „Lampe“. Nach Ausstellen einer Strafanzeige konnte der Betroffene seine Reise nach Tunesien ohne die Handlampe dann fortsetzen.
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