Erfolgreiches Fahndungswochenende für die Bundespolizei am Flughafen
Zu einer erfolgreichen Arbeit der Bundespolizei ist es in der Zeit zwischen Freitag, 30.08.2019, bis zum Sonnabend,31.08.2019, am Flughafen Hannover gekommen. Hier konnte die Bundespolizei gleich sechs offene Fahndungen vollstrecken.
Am Freitag, 30.08.2019, ist ein 31-jähriger rumänischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Bukarest ermittelt und festgenommen worden. Der Mann ist des Wohnungseinbruchsdiebstahls und weiterer Diebstahlshandlungen verdächtig, so die Polizei. Der Angeklagte erschien trotz Ladung jedoch nicht zum Gerichtstermin. Aufgrund dessen erließ die zuständige Justizbehörde einen Untersuchungshaftbefehl. Zur Sicherung der Haftrichtervorführung erfolgte vom Flughafen die Einlieferung in das Polizeigewahrsam Hannover.
Am Sonnabend, 31.08.2019, wendete eine 28-jährige türkische Staatsangehörige mit dem Flugziel Istanbul durch Zahlung von 119 Euro inklusive Kosten eine dreitägige Erzwingungshaft abwenden. Nach begangener Ordnungswidrigkeit und Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro, beglich sie diese laut Polizei nicht und missachtete auch die Ladung zum Haftantritt.
Ebenfalls am Sonntag trat ein 30-jähriger Deutscher seinen geplanten Flug nach Istanbul nicht an, sondern wurde stattdessen in die Justizvollzugsanstalt Hannover eingeliefert. Der polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretene zahlte nach Verurteilung wegen Bedrohung seine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro laut Polizei nicht. Aufgrund seiner Mittellosigkeit erfolgt nunmehr die Verbüßung einer 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
Am 31.08.2019 erfolgte danach die Verhaftung eines 37-jährigen tunesischen Fluggastes mit der Destination Istanbul. Nach einer gerichtlich festgestellten begangenen Straftat Betrug zahlte der die auferlegte Geldstrafe in Höhe von 375 Euro nicht vollständig und entzog sich im vielmehr der Strafvollstreckung. Durch Zahlung von 122 Euro inklusive Kosten wendete er seine dreitägige Restersatzfreiheitsstrafe ab und durfte weiterreisen.
Der Bruder eines ebenfalls am 31.08.2019 Verhafteten 35-jährigen Serben bewahrte den Betroffenen vor Antritt einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Fluggast wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Niš (Serbien) erkannt und verhaftet. Nach Verurteilung wegen Betrugs in vier Fällen zahlte er laut Polizei die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro nicht und trat die Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls nicht an. Als das Geld eintraf, durfte er weiterreisen.
Zuletzt konnte am Sonnabend noch ein Haftbefehl bei einem 37-jährigen ebenfalls serbischen Staatsangehörigen mit Flugziel Niš vollstreckt werden. Nach versuchtem gemeinschaftlichem Diebstahl, so die Polizei, konnte er durch sofortige Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro seine 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und stattdessen den Flieger besteigen.
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