Erst zahlen – dann reisen: Kontrolle funktioniert
Den Beginn seiner Flugreise vom Flughafen Hannover aus hatte sich ein 27-jähriger Deutscher am Freitag, 21.06.2019, sicher auch anders vorgestellt. Sie endete nämlich vorerst bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Istanbul/Türkei durch die Bundespolizei.
Die eingesetzten Polizeibeamten stellten einen aktuellen Haftbefehl vom 25.02.2019 fest. 2018 war der Reisewillige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro, ersatzweise 30 Tage Haft, verurteilt worden. Er bezahlte die Geldstrafe aber nicht vollständig und missachtete danach auch die ergangene Ladung zum Antritt der fälligen Restersatzfreiheitsstrafe.
Nur die sofortige Zahlung in Höhe von 377 Euro inklusive Kosten bewahrte ihn vor dem Antritt der sonst fälligen zehntägigen Restersatzfreiheitsstrafe. Anschließend konnte er den Flug nach Istanbul sogar noch antreten.
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