Fahndungserfolg schmälert die Urlaubskasse
Eine 31-jährige Deutsche ist am Flughafen Hannover am Mittwoch, 27. Juni, bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ihres Fluges nach Antalya/Türkei durch die Bundespolizei verhaftet worden. Damit war die geplante Urlaubsreise in Gefahr.
Im Februar 2018 war die Frau laut Bundespolizei wegen Betrugs sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt worden. Doch die Betroffene hielt demnach die vereinbarten Teilratenzahlungen nicht ein und missachtete auch die ergangene Ladung zum Antritt der somit fällig gewordenen Ersatzfreiheitsstrafe. Nun wurde sie bei der Ausreise aufgefunden.
Durch Zahlung von 1120 Euro konnte der erst am Sonnabend, 16.06.2018, ergangene Haftbefehl und die damit verbundene 56-tägige Restersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 90 Tagen abgewendet werden. Anschließend erfolgte die Weiterreise des Fluggastes – mit schmalerer Urlauskasse.
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