Fahndungserfolge vom Wochenende am Flughafen Hannover: Haftbefehle vollstreckt
Gleich viermal mussten Reisende bei der Bundespolizei am Flughafen Hannover ihre Geldbörsen weit öffnen, um ihre Reisen überhaupt antreten zu können.
Im ersten Fall wurde ein 28-jähriger dänischer Staatsangehöriger bei der Ausreise nach Istanbul am Sonnabend, 02.07.2022, kontrolliert. Seit Juli 2020 wurde er von der Staatsanwaltschaft Flensburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Der 28-Jährige war zu 25 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden, die er bis Sonnabend aber nicht bezahlt hatte. Nun konnte er sich der Begleichung seiner Schulden jedoch nicht weiter entziehen und musste 1000 Euro an die Bundespolizei übergeben.
Am Sonntag gegen 1.50 Uhr wurde einem 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover zum Verhängnis. Als er sich der Grenzkontrolle stellte, wurde im Fahndungssystem von der Bundespolizei ein Vollstreckungshaftbefehl bemerkt. Er hatte noch eine Reststrafe aus einem Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu bezahlen, so die Polizei. Von Ursprünglich 50 Tagessätzen zu je 30 Euro waren noch 40 Tagessätze offen. Der Mann zahlte den geforderten Geldbetrag mit Kosten in Höhe von 1364,50 Euro und wurde nach Ende aller polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt. Er verpasste jedoch seinen Flug nach Istanbul und musste den dann möglicherweise neu buchen.
In den frühen Morgenstunden des 4. Juli traf es innerhalb von nur 15 Minuten gleich zwei Deutsche. Um 3.41 Uhr wurde ein 37-Jähriger bei seiner Ausreise nach Dalaman kontrolliert. Ergebnis: Seit Januar 2021 wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung gesucht. Um nicht für 30 Tage in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden musste der 37-Jährige insgesamt 827 Euro bezahlen. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe konnte der 37-Jährige die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und ersparte sich damit den Aufenthalt im Gefängnis.
Um 3.54 Uhr wurden dann die Personalien eines 25-Jährigen bei der Ausreisekontrolle nach Varna im Fahndungssystem überprüft. Dabei stellten die Beamten fest, dass seitens der Staatsanwaltschaft Hildesheim ein Pfändungsauftrag wegen Betruges gegen den Mann besteht. Da ein Gericht angeordnet hatte, den Wert seiner Taterträge einzuziehen, musste der Mann bei der Bundespolizei vor Ort 260,30 Euro bezahlen und konnte danach seine Reise nach Varna fortsetzen.
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