Fazit der Bundespolizei nach 108 Tagen wiedereingeführter Binnengrenzkontrollen

Fazit der Bundespolizei nach 108 Tagen wiedereingeführter Binnengrenzkontrollen
Bundespolizei zieht ein Fazit der Arbeit an der holländischen Grenze - Foto: JPH/Symbolbild

Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden nimmt die zuständige Bundespolizeidirektion in Hannover diese seit nunmehr dreieinhalb Monaten vor. Dabei verzeichnet sie seit Beginn der Kontrollen insgesamt 560 unerlaubte Einreisen. 368 Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen werden.

Im Detail kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 1. Januar 2025 im Rahmen dieser Binnengrenzkontrollen zu folgenden Feststellungen:

  • 560 unerlaubte Einreisen, inklusive von Versuchen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • 368 vollzogene Zurückweisungen nach dem Aufenthaltsgesetz
  • 22 festgenommene Schleuser im Sinn des Aufenthaltgesetzes
  • 27 Personen mit Wiedereinreisesperre
  • 166 Vollstreckungen offener Haftbefehle

Kontrollen an allen Grenzen

Die temporären wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen nimmt die Bundespolizei auf Anordnung des Bundesministers des Innern und für Heimat vor. Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen – Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz – fanden die Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.

Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration laut Ministerium notwendig.

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