Fluggast muss erst zahlen vor der Ausreise

Ein 23-jähriger Deutscher ist am Sonntag, 10.03.2019, auf dem Flughafen Hannover bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Istanbul/Türkei durch die Bundespolizei erkannt und festgenommen worden.

Der Urlaub wurde teurer – Foto: JPH

Gegen den Betroffenen bestand laut Polizei ein Haftbefehl vom 07.12.2018 wegen Erschleichens von Leistungen. 2017 war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden, beglich jedoch die offene Rechnung mit den Justizbehörden nicht vollständig und entzog sich vielmehr der Strafvollstreckung.

Durch sofortige Zahlung von 827 Euro, inklusive Kosten, konnte der Antritt einer 25-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet und die Weiterreise gestattet werden. Den Betroffenen erwartet allerdings weitere behördliche Post bezüglich eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen Erschleichen von Leistungen, so die Polizei.

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