Flughafeneinsatz: Bundespolizei findet Patrone und hat drei Festnahmen in einer Nacht
Ein 59-jähriger Mann machte sich am Mittwochabend gegen 21 Uhr auf den Weg nach Erbil/Türkei. Sein Handgepäck und seine mitgeführte Jacke legte er bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hannover in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte die Gegenstände in der Wanne genauer. In der Jackentasche des Mannes fanden die Beamten eine Patrone der Größe „7,55 mm Browning“. Da der Mann keinerlei Erlaubnisse vorweisen konnte, stellt dies einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar und der Reisende erhielt von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Er gab an, dass er die Patrone gefunden habe und sie seitdem in der Jackentasche mitführe. Die Patrone wurde sichergestellt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der 59-jährige weiterreisen.
Geldstrafe kassiert
Arbeitsreich ging es für die Beamten dann weiter, da bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Varna/Bulgarien eine 44-jährige Frau auffiel. Sie war von der Staatsanwaltschaft Hof per Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben worden, da sie ihre Geldstrafe aus einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro nicht bezahlt hatte. Hinzu kamen Kosten von 82,50 Euro. Um nun nicht die 20 Tage in einer Haftanstalt verbringen zu müssen, zahlte die Frau 882,50 Euro bei der Bundespolizei und konnte anschließend nach Hause weiterreisen.
Zusatzzahlung für den Abflug
In den Urlaub nach Istanbul wollte ein 26-Jähriger reisen. Aber auch diese Reise stand kurzfristig auf dem Spiel, da er auf Grund einer Beleidigung zu 20 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden war. Auch er hatte seine Geldstrafe nicht bezahlt, sodass ihn die Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Damit der Mann seinen Flug noch erreichen konnte, zahlte er bei den Beamten vor Ort 300 Euro plus 81 Euro Kosten und konnte seinen Flug noch antreten.
Von 30 Tagen „freigekauft“
Bei einer weiteren Kontrolle am Flughafen Hannover konnte dann noch ein 33-Jähriger erkannt werden. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein den Mann suchte. 30 Tagessätze zu je 15 Euro hätte der Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an die Staatskasse zahlen müssen, was er aber bis zum Donnerstag nicht getan hatte. Da der 34-Jährige aus Paris kommend nun seine Heimreise nicht um 30 Tage verzögern wollte, zahlte er die 450 Euro und die Verfahrenskosten in Höhe von 86 Euro bei den Beamten der Bundespolizei und konnte daraufhin weiterreisen.
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