Freund bewahrt Fluggast am Flughafen Hannover vor Haft
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Istanbul ist ein 51-jähriger Mann erkannt worden, weil die Kontrolle seiner Personalien einen noch offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover ergab.
Wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung war der Mann laut Polizei zu 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Da der Mann die Strafe nicht vollständig bezahlt hatte, stand nun statt des Fluges in die Türkei ein Gefängnisaufenthalt von 38 Tagen im Raum.
Die 1.140 Euro konnte der Mann vor Ort nicht aufbringen, sodass der Reisende einen Freund telefonisch kontaktierte. Dieser konnte dann den noch fehlenden Betrag bei einer nahegelegenen Polizeidienststelle einzahlen, wodurch der Mann auf freiem Fuß belassen wurden und er seine Heimreise antreten konnte.
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