Gastronom wollte Sozialabgaben in Höhe von 52 000 Euro sparen

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hannover ergaben, dass ein Gastronom aus dem Raum Hannover über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren mehrere Arbeitnehmer in seinem Betrieb beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Durch diese Vorgehensweise hinterzog der Beschuldigte insgesamt rund 52 000 Euro an Sozialversicherungsabgaben, so das Hauptzollamt Hannover.

Strafe und Nachzahlung sind zu leisten – Foto: JPH

Durch seine langjährigen Erfahrungen in der Gastronomie wusste der 63-jährige Gastronom von seinen Anmeldepflichten – einen Teil seiner Arbeitnehmer hatte er schließlich auch zur Sozialversicherung angemeldet. Im Rahmen der Ermittlungen erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen und Zeugenvernehmungen. Im Rahmen der vorangegangenen Prüfung des Betriebes versuchte ein Arbeitnehmer zu fliehen. Dieser konnte jedoch durch die Zöllner gestellt werden.

Im Ergebnis wurde gegen den Gastronom Strafbefehl wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 51 Fällen mit einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 50 Euro, also einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 13 500 Euro, erlassen. Auch die hinterzogenen Sozialabgaben in Höhe von 52 000 Euro muss der Gastronom zurückzahlen.

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