Gefängnisaufenthalt nach Kontrolle am Flughafen Hannover

Gefängnisaufenthalt nach Kontrolle am Flughafen Hannover

Kurz nach Mitternacht war die Reise für eine 52-jährige Deutsche am Flughafen Hannover beendet. Bei der Einreisekontrolle ihres Fluges aus Antalya/Türkei wurde durch die kontrollierenden Beamten der Bundespolizei ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden für die Frau festgestellt.

Aus der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung waren noch 31 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder 1.379,50 Euro offen, so die Polizei. Bei der Klärung, ob die Frau den von der Haft befreienden Betrag an Ort und Stelle entrichten kann, fiel den Beamten auf der Dienststelle ein Kinderreisepass ins Auge. Da die Frau alleine reiste wurde dieser überprüft und es stellte sich dabei heraus, dass in dem Kinderreisepass der Polizei zufolge das Geburtsdatum der Tochter und das Ausstellungsdatum des Passes verändert worden waren.

Da die 52-jährige auch nach mehrmaligem Zählen des mitgeführten Bargelds den offenen Betrag nicht bezahlen konnte, wurde sie nach Aufnahme der Strafanzeige wegen erneuter Urkundenfälschung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo sie nun die 31 Tage Haft über den Jahreswechsel verbringen muss.

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