Grenzpolizeiliche Einreisekontrolle führt zur Inhaftierung
Trotz Corona funktionieren die Einreisekontrollen am Flughafen Hannover. Das erfuhr ein 24-jähriger albanischer Staatsangehöriger, der am Sonntag, 17.01.2021, bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Istanbul. Er wurde an der Kontrolle durch die Bundespolizei erkannt und festgenommen.
Der Betroffene tilgte nach Verurteilung wegen vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro nur teilweise, Dann entzog er sich den weiteren Strafvollstrecku8ngsmaßnahmen. Denn für ihn gab es bei ausstehender Zahlung ersatzweise 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Flughafen konnte er den haftbefreienden Betrag in Höhe von 784 Euro inklusive Kosten jedoch nicht aufbringen. Es erfolgte daher nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen eine Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt der verbliebenen 17-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.
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