Haftbefehl durch Bundespolizei am Flughafen vollstreckt

Haftbefehl durch Bundespolizei am Flughafen vollstreckt
Die Bundespolizei hatte alles noch im Computer - Foto: JPH

Ein 69-jähriger wollte am Sonntagnachmittag nach Istanbul fliegen. Bei der Kontrolle seiner Personalien stellten die Beamten der Bundespolizei aber einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover fest.

Der Mann hatte der Polizei zufolge aus einer Verurteilung wegen Zuwiderhandlungen gegen eine vollstreckbare gerichtliche Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, seine Strafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro nicht vollständig beglichen. Es waren noch 115 Tagessätze nicht bezahlt. Auf Grund dessen drohte dem 69-jährigen nun statt beabsichtigten des Fluges in die Türkei ein Gefängnisaufenthalt mit Verbleib in Deutschland. Den Gesamtbetrag von 1.725 Euro zahlte der Mann deshalb lieber bei der Bundespolizei vor Ort und konnte so seinen Flug noch antreten.

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