Hauptzollamt Hannover mit Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe
35 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Hannover sind am vergangenen Freitag, 03. Juni 2022, an der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe tätig gewesen.
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
In der Region Hannover und in den Landkreisen Schaumburg und Celle überprüften die Zöllner des Dienstorts Hannover fast 90 Beschäftigte bei zirka 20 Arbeitgebern. In 18 Fällen ergab sich dabei für die Beamten der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht. „Unter die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten fällt in einigen Wirtschaftsbereichen, zu denen auch das Gaststättengewerbe zählt, eine sogenannte Sofortmeldepflicht. Auf Grund dieser müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer spätestens bei deren Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung abgeben“, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.
Zudem ergab sich in zwei Fällen der Verdacht auf einen illegalen Aufenthalt sowie in vier Fällen auf das Nichtzahlen von Sozialversicherungsbeiträgen. Ein abschließendes Fazit der Prüfungen lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ziehen. An die Personenbefragungen vor Ort werden sich nun noch weitere Prüfungen und Ermittlungen anschließen.
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