Jahresbilanz 2018 des Zollfahndungsamtes Hannover
Das Zollfahndungsamt Hannover hat auch im Jahr 2018 wieder wichtige Beiträge zur Kriminalitätsbekämpfung und Sicherung der Steuereinnahmen geleistet. Gegenstand der Ermittlungen waren insbesondere Betäubungsmitteldelikte, Verbrauchsteuerstraftaten und die Hinterziehung von Einfuhrabgaben. Ein weiterer Fokus lag auf den Verboten und Beschränkungen beispielsweise im Zuge mit grenzüberschreitenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Waffen, Sprengstoffe, Arznei- und Dopingmittel.
Es wurden 650 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 858 Beschuldigten neu eingeleitet und eine Vielzahl von Verfahren fortgeführt. 17 Ermittlungskomplexe richteten sich gegen Täterkreise, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Die international agierenden Gruppierungen zeichnen sich häufig durch ethnisch geprägte Strukturen oder feste Familienverbände und eine entsprechend starke Abschottung nach außen aus. Dabei ist auch zunehmend mit Gewaltbereitschaft zu rechnen, die sich nicht nur gegen Abweichler in den eigenen Reihen sowie Konkurrenten richtet, sondern auch vor den Vertretern des Staates nicht Halt macht.
Für eine nachhaltige Bekämpfung schwerer und Organisierter Kriminalität kommt dem Entzug der illegal erwirtschafteten Taterlöse, die sogenannte Vermögensabschöpfung, eine besondere Bedeutung zu. Im Jahr 2018 konnten so im Rahmen der Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hannover im In- und Ausland Vermögenswerte von mehr als 7,5 Millionen Euro mit dem Ziel der gerichtlichen Einziehung gesichert werden. Darunter befanden sich neben Bargeldern und Grundstücken vor allem hochpreisige Kraftfahrzeuge, ein Leichtflugzeug und andere Luxusgüter. Bemerkenswert auch die Umsetzung eines Veräußerungsverbotes für eine Motoryacht mit einem Zeitwert von 70 000 Euro, die in einem Hafen in Spanien (Mallorca) liegt.
Der Leiter des Zollfahndungsamtes Hannover, Thomas Lieske: „Unsere Ermittlungsarbeit wird von Jahr zu Jahr anspruchsvoller. Weil wir uns auf möglichst hochkarätige Verfahren konzentrieren, treffen wir zumeist auf professionell agierende Straftäter, die ihre Begehungsweisen laufend verändern.“
Zur Veranschaulichung des Tätigkeitsspektrums nachfolgend einige ausgewählte Fallbeispiele: Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität bildete wieder einen wesentlichen Schwerpunkt der Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hannover einschließlich seiner mit den Länderpolizeien in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen gebildeten Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER).
Der GER Hannover gelang es im November 2018 bei Durchsuchungen im hannoverschen Stadtgebiet ein breit gefächertes Sortiment an Betäubungsmitteln sicherzustellen: 5,4 Kilogramm Crystal, 27,8 Kilogramm Ecstasy-Tabletten, rund 15 Kilogramm Amphetaminpaste, etwa 10 Kilogramm Haschisch, knapp 12 Kilogramm Marihuana, kleinere Mengen Kokain und LSD/PEP als sogenannte „Papertrips“ mit einem Straßenverkaufswert von insgesamt mehr als 800 000 Euro. Zusätzlich konnten auch Streckmittel und 67 200 Euro sichergestellt werden. Auslöser der Maßnahmen war ein Aufgriff der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Magdeburg.
Jörg Meier, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Hannover: „Die hohen Sicherstellungszahlen bezüglich Crystal Meth im hiesigen Bezirk deuten auf eine wachsende Nachfrage hin. Bislang war diese extrem gefährliche Droge aufgrund der Bezugsquellen in Tschechien vor allem ein Problem in den weiter östlich gelegenen Bundesländern und Bayern. Mit der Verfügbarkeit von Crystal aus den Niederlanden ist zu befürchten, dass sich der Konsum weiter ausbreiten wird.“
Daneben war die gesamte Palette der Verbrauchsteuerdelikte Gegenstand der Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hannover. Neben den Ermittlungen zur Hinterziehung von Einfuhrabgaben in Zusammenhang mit massiven Unterfakturierungen und Versandmanipulationen beim Import von Textilien und anderen Waren aus China oder Verstößen gegen die zum Schutz der heimischen Wirtschaft erlassenen Antidumping-Regelungen bei Solarmodulen, wo es jeweils mehrstellige Millionenschäden gab, spielte auch der Goldschmuggel eine größere Rolle.
In einem der Organisierten Kriminalität zuzuordnenden Verfahrenskomplex wegen der unterfakturierten Einfuhr von Waren aus China wurde einer der Täter im Herbst 2018 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ihm konnte ein Steuerschaden von 3,6 Millionen Euro bei 127 Einzeltaten angelastet werden. Weitere fünf Angeklagte müssen sich derzeit vor dem Landgericht Kleve verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, in 527 Einzelfällen einen Steuerschaden von 6,9 Millionen Euro verursacht zu haben.
Auch der illegale Erwerb von Rauschgift und Waffen sowie nicht zugelassener Arzneimittel, Dopingsubstanzen und Pyrotechnik gewinnt im kriminelln Online-Handel stetig an Bedeutung. Dies betrifft sowohl den Vertrieb über einfach aufrufbare Shops und Verkaufsplattformen im Internet, als auch mannigfaltige illegale Angebote in den schwerer zugänglichen Bereichen des Darknet. Um entsprechende Ermittlungen erfolgreich führen und die Ergebnisse beweissicher aufbereiten zu können, bedarf es eingespielter Teams speziell geschulter Kräfte. Eine enge Zusammenarbeit wird diesbezüglich auch mit der Zentralen Internet Recherche Einheit (ZIRE) des Zollkriminalamtes praktiziert.
Das Zollfahndungsamt Hannover untersteht der im Jahr 2016 eingerichteten Generalzolldirektion (GZD), einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Es ist Teil des deutschen Zollfahndungsdienstes, den das Zollkriminalamt (Direktion VIII der GZD) sowie bundesweit acht Zollfahndungsämter bilden.
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