Was sind Schöffen? Sehnde sucht Freiwillige
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028 neu gewählt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Sehnde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Aufgaben der Schöffen
Schöffen fungieren als gleichberechtigte Richter neben einem Berufsrichter. Sie entscheiden über alle wesentlichen Punkte des Verfahrens mit, beispielweise bei Einstellung des Verfahrens, Ordnungsstrafen gegen Beteiligte, Unzulässigkeit von Fragen und mehr.
Schöffen haben im Verfahren das Recht, Fragen an Angeklagte und Zeugen zu stellen. Außerdem nehmen sie an allen Beratungen und Abstimmungen des Gerichts teil und entscheiden mit über Beweisanträge der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft, haben aber auch selbst das Recht, Anregungen zur weiteren Beweisaufnahme zu geben.
Hierfür ist jedoch insbesondere keine juristische Vorbildung nötig, sondern vielmehr eine allgemeine Lebenserfahrung. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Diese kann aus dem Bereich der ehrenamtlichen Jugendarbeit oder der eigenen Familie stammen.
Haupt- und Hilfsschöffen
Den Hauptschöffen werden zu Beginn eines jeden Jahres zirka zwölf Verhandlungstermine mitgeteilt.
Zu den anberaumten Terminen besteht eine Anwesenheitspflicht. Hilfsschöffen werden kurzfristig zu den Terminen herangezogen, wenn ein Hauptschöffe ausfällt.
Es gibt kein Entgelt, jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Ab sofort können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Sehnde bewerben. Informationen zum Verfahren finden Sie im Internet der Stadt Sehnde oder auf der Schöffenwahlseite. Für Fragen steht Ihnen auch Anja Müller unter der Telefonnummer 05138/707-237 gerne zur Verfügung.
Anzeige