Kampf gegen Schwarzarbeit: Verstöße bei bundesweiter Prüfung auch in Hannover
Rund 90 Zöllner des Hauptzollamtes Hannover -Finanzkontrolle Schwarzarbeit- überprüften 339 Personen in besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen wie Taxengewerbe, Kurier- und Postdienstfahrer, Güterkraftverkehr, Hotel- und Gastronomie, Friseure, Spielhallen und Sicherheitsdienste.
In fünf Fällen wurden jeweils gegen ausländische Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die überwiegend aus Asien und Afrika stammenden Arbeitskräfte konnten bei ihrer Beschäftigung keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorweisen. In zwei Fällen wurden die Originalpässe mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung an illegale Arbeitskräfte verliehen. Gegen neun weitere Arbeitgeber und deren ausländische Arbeitnehmer wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil erforderliche Arbeitsgenehmigungen nicht vorlagen.
Von den insgesamt 339 geprüften Arbeitskräften werden in 127 Verdachtsfällen weitere Prüfungen im Bereich des Mindestlohngesetzes, Abgabe der Sofortmeldepflicht und Leistungsbetrug durchgeführt. „Die öffentlichkeitswirksamen Prüfungen am vergangenen Sonnabend sollen als Präventivmaßnahme zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen und zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung dienen“, so Oliver Keuck, Pressesprecher des Hauptzollamtes Hannover.
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