Kontrollbilanz der Polizei in Lehrte zur ersten Ausgangsbeschränkung
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats in Lehrte wurden in der Zeit zwischen Donnerstag, 01.04.2021, 22 Uhr und Fretigamorgen, 02.04.2021, 5 Uhr insgesamt 19 Personenkontrollen vorgenommen. Sie dienten der Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover. Laut der Allgemeinverfügung ist ein „Verlassen der häuslichen Unterkunft […] nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“.
Kaum Personen unterwegs
Die innerhalb dieser Sperrzeit angetroffene Personen wurden zunächst einer Identitätsfeststellung unterzogen. Dann erhielten sie Platzverweise mit der Aufforderung, sich umgehend nach Hause zu begeben oder nicht weiter im öffentlichen Raum zu verweilen, sofern kein triftiger Grund vorgebracht werden konnte. Insgesamt stellten die Beamten jedoch fest, dass sich die Lehrter und Sehnder Bürger an die Beschränkungen hielten.
Nur fünf Anzeigen
Lediglich fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung wurden angefertigt. In einem Fall wurde um 4 Uhr nachts ein 22-jähriger in Hannover wohnender Bürger im Bereich „Zum Großen Freien“ in Ahlten angetroffen. Er zeigte sich mit der Kontrolle nicht einverstanden und nutzte sein Smartphone, um von den polizeilichen Maßnahmen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen. Trotz der Aufforderung, dies zu unterlassen, filmte er weiter die Beamten bei seiner Kontrolle. Nach Rücksprache mit einem Staatsanwalt wurde die Beschlagnahme des Smartphones durch die Polizei angeordnet. Gegen den Mann wurde zudem die Einleitung einer Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes mitgeteilt.
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