Mit 1,41 Promille Güterzug gefahren: Zwangsbremsung verhindert Weiterfahrt

Mit 1,41 Promille Güterzug gefahren: Zwangsbremsung verhindert Weiterfahrt
Die Bundespolizei leitete ein Verfahren gegen den Lokführer ein - Foto: JPH

Die Bundespolizeiinspektion in Hannover erhielt am vergangenen Sonnabend, 11.10.2025, morgens um 3.45 Uhr, von der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn die Meldung, dass der Kontakt zum Lokführer eines Güterzuges in Richtung Hamburg abgebrochen sei und dieser nun im Bahnhof Rethen stehe. Desweiteren habe der Lokführer eines ICE, der den Bereich befuhr, die Anweisung erhalten, dort anzuhalten und nach dem Grund zu schauen. Der Lokführer des ICE bestätigte, dass der Güterzug im Bahnhof Rethen stehe und sein Kollege im Güterzug bewusstlos auf dem Boden des Führerstandes läge.

Polizei im Einsatz

Aus diesem Grund wurde eine Streife und ein Rettungswagen zum Bahnhof Rethen entsandt. Vor Ort staunten die Beamten nicht schlecht, denn der Lokführer des Güterzuges war sturzbetrunken. Sie befragten den Lokführer des ICE vor Ort als Zeugen. Dieser gab an, dass er durch das Fenster den Mann auf dem Boden habe liegen sehen. Erst durch mehrmaliges Klopfen an der Tür kam dieser zu sich und versuchte mehrfach erfolglos, mit dem Güterzug wieder zu anzufahren. Der Kollege des ICE regierte geistesgegenwärtig und verhinderte die Weiterfahrt manuell von außen.

Im Führerstand konnte laut Polizei deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der Betrunkene räumte gegenüber den Bundespolizisten den Alkoholkonsum ein und gab an, vor Fahrtantritt in einer Bar in Göttingen gewesen zu sein. Warum er dann den Güterzug übernahm und noch fuhr, könne er sich nicht erklären. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,41 Promille. Seinen Lokführerschein musste er daraufhin unverzüglich an die Bundespolizisten abgeben und er wurde zur Bundespolizeiinspektion in Hannover mitgenommen. Die technischen Aufzeichnungen des Zuges wurden zudem gesichert und der Güterzug dann von der Polizei dem Notfallmanager der Deutschen Bahn AG übergeben, um ihn in einen sicheren Bereich zu bringen. Der Zug war mit Containern beladen, darunter war allerdings kein Gefahrengut.

Ermittlungen eingeleitet

Gegen den betrunkenen Mann wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Bahnverkehrs ermittelt. Eine Blutentnahme wurde richterlich angeordnet. Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Güterzugfahrer von der Bundespolizei wieder entlassen.

Der Zugverkehr ist technisch gesichert, sodass bei einer manueller Fehl- oder Nichtbedienung des Zuges oder bei einer sogenannten Rotlichtfahrt über ein Signal eine automatische Zwangsbremsung erfolgt. Dadurch wird ein unkontrolliertes Weiterfahren des Zuges verhindert. Auch in diesem Fall führte wohl diese Zwangsbremsung zum Halt im Bahnhof Rethen.

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