Mit zu viel Geld ins Ausland: Zoll stoppt Reisenden
Insgesamt 11 550 Euro in zwei dick gerollten Geldbündeln wurden einem 31-jährigen türkischen Reisenden zum Verhängnis. Das Geld, in unterschiedlicher Stückelung, wollte der Reisende ohne vorherige Anmeldung als Taschengeld für seine Urlaubsreise mit in die Türkei nehmen.
„Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10 000 Euro oder mehr aus einem Drittland nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein Drittland ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden“, so Oliver Keuck, Pressesprecher vom Hauptzollamt Hannover. Gegen den Urlauber wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er das mitgeführte Geld bei seiner bevorstehenden Ausreise nicht beim Zoll angemeldet hat.
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