Mit zwei Haftbefehlen kann man nicht einreisen
Die Verhaftung einer 29-jährigen serbischen Staatsangehörigen erfolgte am Dienstag, 15.09.2020, bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Nis/Serbien am Flughafen Hannover.
Die Betroffene zahlte laut Polizei nach Verurteilung wegen Anordnens oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Diebstahls die verhängten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1100 Euro nicht und entzog sich vielmehr den weiteren Strafvollstreckungsmaßnahmen. Daraufhin wurde sie mit zwei Haftbefehlen gesucht. Die lagen der Bundespolizei bei der Einreise vor.
Eine Bekannte der Betroffenen konnte den haftbefreienden Betrag aufbringen und ersparte ihr so einen 80-tägigen Haftantritt. Desweiteren erwartet sie aber laut Bundespolizei weitere behördliche Post wegen Steuerhinterziehungsvorwürfen.
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