OLG Celle startet Prozess wegen möglicher Umsturz-Pläne der „Kaiserreichsgruppe“

OLG Celle startet Prozess wegen möglicher Umsturz-Pläne der „Kaiserreichsgruppe“
In Celle beginnt die Verhandlung wegen "Kaiserreichsgruppe" - Logo: Justizministerium Niedersachsen

Am Oberlandesgericht (OLG) Celle beginnt am Mittwoch, 15. Januar 2025, der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“. Angeklagt ist eine 38-Jährige aus dem Landkreis Hildesheim unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ihr wird vorgeworfen, sich im Jahr 2022 an Plänen zum Sturz der Bundesregierung beteiligt zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft der Angeklagten vor, an zwei Treffen der Gruppe in Verden und im thüringischen Schlotheim teilgenommen zu haben. Sie soll aktives Mitglied der Gruppe gewesen sein und sich zu den Themen Technik und Nahkampfausbildung in die Planungen eingebracht haben.

Angeklagte soll sich an „Kaiserreichsgruppe“ beteiligt haben

Die „Kaiserreichsgruppe“ soll das Ziel verfolgt haben, eine neue Regierungsform nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs zu errichten. Dafür soll sie geplant haben, die Bundesregierung gewaltsam zu stürzen. Als Teil des Planes soll die Gruppe einen landesweiten Stromausfall und eine Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorbereitet haben.

Der Vorwurf gegen die Angeklagte lautet auf mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Außerdem wird ihr der Besitz eines Schlagringes vorgeworfen. Für die Angeklagte gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Mehrere Verfahren deutschlandweit

Der Prozess ist eines von mehreren Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“. Weitere Prozesse haben vor den Oberlandesgerichten in Koblenz (unter der Bezeichnung „Vereinte Patrioten“), Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München begonnen und sind teilweise bereits abgeschlossen. Die Celler Richter können die Ergebnisse der anderen Verfahren jedoch nicht übernehmen, sondern müssen sich über diesen Fall ein eigenes Urteil bilden.

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