Polizei beschlagnahmt Handy von Sehnder wegen illegaler Aufzeichnung
Zwei Streifen der Bundespolizei sind Montagabend, 10.01.2022, gegen 22.45 Uhr, zu einem Einsatz gegen drei Männer am Lehrter Bahnhof gerufen worden.
Dabei bemerkten sie plötzlich einen unbeteiligten 37-jährigen Mann im Nahbereich, der aus geringer Entfernung den Einsatz mit seinem Smartphone filmte. Die Beamten sprachen den Mann aus Sehnde daraufhin an. Der zeigte sich uneinsichtig und warf den Bundespolizisten vor, dass die Polizei generell zu viele Rechte habe und es sein gutes Recht sei, solche Einsätze zu filmen, da viele Maßnahmen der Polizei nicht rechtmäßig seien. Auch bei dem Gespräch filmte der Mann fleißig weiter. Die Beamten forderten den Mann schließlich definitiv auf, das Filmen zu unterlassen und das Filmmaterial auch nicht zu veröffentlichen.
Ton-Video im Livestream
Doch zu spät. Der Mann entgegnete, dass er seine Aufnahmen live streame und er das Video gerade ins Internet hochlade. Tatsächlich beobachteten die Bundespolizisten, dass der Mann dabei war, das Video über einen Nachrichtendienst zu verschicken. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin das Smartphone und stellten die Personalien des Filmers fest. Zusätzlich provozierte der 37-Jährige die Beamten, indem er mehrfach seine Mund-Nasen-Bedeckung abnahm und die Aufforderung, die Maske wieder aufzusetzen, ignorierte. Gegen den Mann wird nun wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, einer Straftat gegen das Kunsturheberrecht, und wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt.
Grundsätzlich ist es aber zulässig, Polizeieinsätze zu filmen und zu fotografieren, solange die Bilder nicht widerrechtlich veröffentlicht werden. Bei einer Filmaufnahme mit Ton, zum Beispiel einem Smartphone-Video, kann sich der Filmende wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des öffentlichen Wortes allerdings strafbar machen, so die Polizei.
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