Schnelligkeit schützt vor Anzeige nicht
Ein Rollerfahrer ist am Sonnabend, 05.12.2020, mit seinem Zweirad in Lehrte in der Körnerstraße gefahren.
Dabei wurde der Roller ohne den erforderlichen Versicherungsschutz benutzt. Der Rollerfahrer selbst war den feststellenden Beamten bereits namentlich bekannt. Bekannt war den Polizisten auch, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Daraufhin versuchten die Beamten, den Rollerfahrer anzuhalten. Doch der beabsichtigten Verkehrskontrolle entzog sich der Mann zwar durch schelle Flucht. Da er jedoch der Streife bekannt ist, kommen auf ihn trotzdem Anzeigen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und ohne Führerschein zu.
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