Schüsse in Ahlten – Polizei findet die Schützen

Zu einem Polizeieinsatz wegen Schüssen ist es am Dienstagnacht, 19.05.2020, gegen 21.50 Uhr in Ahlten gekommen. Von dort hatte ein Anwohner am Schlahdekamp der Polizei mitgeteilt, dass er mehrere Schussgeräusche im Bereich der Grundschule wahrgenommen habe. Mehrere Personen hätten sich dann mit ihren Fahrzeugen vom Ort in unterschiedliche Richtungen entfernt.

Echte und Schreckschusswaffen sind oft nicht zu unterscheiden – Foto: JPH/Symbolbild

Fahdung erfolgreich abgeschlossen

Im Rahmen der umgehend eingeleiteten Fahndung mit mehreren Funkstreifenwagen wurden diese Fahrzeuge entdeckt, angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle der Fahrzeuginsassen bemerkten die Beamten eigenen Angaben zufolge bei einem 21-Jährigen eine Schusswaffe im Hosenbund. Zudem fanden sie in der Hosentasche entsprechende Munition und ein Tierabwehrspray. Bei der Waffe handelte es sich um eine Schreckschusspistole. Der „Waffenträger“ wies einen erforderlichen sogenannten „kleinen Waffenschein“ vor. Der war ihm erst wenige Tage zuvor ausgehändigt worden.

Es stellte sich jedoch bei der Kontrolle heraus, dass der Waffeninhaber die Waffe zuvor an seinen 18-jährigen Begleiter angegeben hatte. Der gab dann mehrere Schüsse damit ab. Da dieser aber über keine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügte, wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Zugleich stellten die Beamten die Waffe sicher. Den Verursachern war nicht bewusst, dass ihr Handeln einen solchen Polizeieinsatz auslösen würde. Sie entschuldigten sich mehrfach für ihr unüberlegtes Verhalten. Aber eine Anzeige ließ sich so nicht vermeiden.

Stichwort „Kleiner Waffenschein“: Volljährige Personen dürfen erlaubnisfreie Schreckschuss- und Reizstoffwaffen kaufen und besitzen. Die Waffen müssen durch ein PTB-Zeichen als zulassungsfrei gekennzeichnet sein. Zum Führen, also dem Beisichtragen solcher Waffen außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume oder des bewohnten Grundstücks, benötigen Sie jedoch zusätzlich einen „Kleinen Waffenschein“.

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