Sicherungshaftbefehl lag bei Ausreise vor
Ein 30-jähriger algerischer Staatsangehöriger ist am Donnerstag, 25.04.2019, am Flughafen Hannover wurde durch die Bundespolizei kontrolliert und festgenommen worden.
Gegen den polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretenen bestand ein Sicherungshaftbefehl, so die Polizei. 2017 er wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, die Aussetzung der Strafe erfolgte mit einer dreijährigen Bewährungszeit. Wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen kommt nunmehr der Widerruf der Strafaussetzung in Betracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover. Dort erwartet ihn demnächst erneut behördliche Post aufgrund eines Ermittlungsverfahrens wegen eines weiteren Diebstahls.
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