Staatsanwaltschaft und Hauptzollamt Hannover durchsuchen bundesweit

Staatsanwaltschaft und Hauptzollamt Hannover durchsuchen bundesweit
Zoll durchsucht viele Firmen wegen des Verdachts von Abdeckrechnungen und Servicefirmen - Foto: Zoll

Rund 800 Zöllner durchsuchten am Dienstag, 01.10.2024, bundesweit Wohnungs- und Geschäftsräume im Rahmen von drei Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 25 Beschuldigte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover. Die über 100 Durchsuchungsobjekte befinden sich in den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, an einem Konstrukt von Servicefirmen beteiligt gewesen zu sein und unter anderem mehrere Millionen Euro an Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt zu haben.

Festnahmen und Vermögensarreste

Im Rahmen der noch laufenden Durchsuchungen erfolgte bisher die Festnahme von sieben Beschuldigten. Bei den Durchsuchungen werden die Zöllner sowohl von den Spezialeinheiten des Zolls wie auch von Einsatzkräften der Polizei unterstützt. Neben der Sicherung von Beweismitteln liegt der Fokus auch auf der Vollstreckung von Vermögensarresten in einer Gesamthöhe von über fünf Millionen Euro. Unterstützt werden die Zollbeamten dabei von Bargeldspürhunden des Zolls.

„Es ergibt sich nach jetzigen Auswertungen der Verdacht, dass eine größere Anzahl von Unternehmen bei drei Servicefirmen Abdeckrechnungen eingekauft haben. Insgesamt sind uns zum jetzigen Zeitpunkt seit September 2021 Geldströme in Millionenhöhe über die Servicefirmen bekannt“, so Oliver Eisenhauer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover.

Der Ablauf des „Geschäfts“

Den Ablauf von „Abdeckrechnungen“ und „Servicefirmen“ erläutert der Zoll an einem stark vereinfachten Beispiel: Firma A bekommt einen Auftrag zur Erbringung von Bauleistungen auf einer Baustelle. Laut Rechnungen in der Buchführung von Firma A wurden Teile der Leistung weitervergeben an eine – dem Namen nach – andere Baufirma, hier die Baufirma B. Die Baufirma B führt jedoch tatsächlich gar keine eigenen Leistungen aus, sondern besitzt den einzigen Zweck, das überwiesene Geld nach Abzug einer Provision und Erstellung einer fiktiven Rechnung in bar zur Firma A zurückzubringen. Es handelt sich bei der Firma B um eine sogenannte „Servicefirma“. In Wirklichkeit aber haben die Mitarbeiter der Firma A alle Bauleistungen eigenständig ausgeführt und bekommen im Anschluss einen Großteil ihres Lohnes bar und ohne Abführung der vollständigen Sozialversicherungsbeiträge ausgezahlt.

Firma A erhofft sich, dass bei einer Prüfung so die Behörden getäuscht werden können, indem sie für die eigentlich erfolgten Leistungen Rechnungen vorlegen, die die Beauftragung eines anderen Unternehmens belegen sollen. Zudem profitiert die Firma A durch die eingesparten Beiträge und Steuern, indem sie am Markt gegenüber den Mitbewerbern günstigere Preise anbieten kann.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News