Statt Ibiza 12 Tage Jugendarrest – Haftbefehle am Flughafen Hannover vollstreckt
Ein 20-Jähriger wurde mit Haftbefehl gesucht und wollte trotzdem in den Urlaub fliegen. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung wurde der Mann jedoch kontrolliert als er nach Ibiza reisen wollte. Bei der Überprüfung der Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass er mit Haftbefehl wegen einer gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung gesucht wurde. Da er sich der ergangenen Arrestantrittsladung nicht gestellt hatte, muss der Verurteilte nun statt auf Ibiza zwei Wochen zu erleben noch Dauerarrest von zwölf Tage in einer Jugendarrestanstalt in Deutschland verbringen.
Ein 35-Jähriger wurde in der Nacht von Sonntag auf Montag bei der Ausreisekontrolle nach Izmir verhaftet. Da der Deutsche seinen Strafbefehl wegen Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro nicht vollständig bezahlt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim mit Haftbefehl gesucht. Nachdem bei der Bundespolizei vor Ort 403,50 Euro durch ihn bezahlt wurden, konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Ihre Reise fortsetzen konnte auch eine 48-Jährige. Gegen die Deutsche lag ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Hannover vor. Auf Grund der Einziehung des Wertes von Taterträgen aus einem Betrugsdelikt musste die Frau 400 Euro bei den Beamten einzahlen. Nachdem die Frau das Geld aufbringen konnte, stand auch ihrer Weiterreise nach Hurghada nichts mehr im Wege.
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