Statt Urlaub in Antalya nun Aufenthalt im Gefängnis für einen Soldaten
Am Sonntagabend sollte es in den Urlaub nach Antalya gehen. So zumindest hatte sich das ein 25-Jähriger, der von Hannover aus in die Türkei fliegen wollte, ursprünglich gedacht. Doch es kam dann ganz anders.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle machten ihm die Beamten der Bundespolizei nämlich einen Strich durch die Rechnung. Da der Mann den Strafbefehl des Amtsgerichtes Jever ignoriert hatte und die Strafe aus einem Urteil nach Paragraph 15 Wehrstrafgesetz wegen eigenmächtiger Abwesenheit bei der Bundeswehr in zwei Fällen, also jeweils länger als drei volle Kalendertage, in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro nicht bezahlt hatte, wurde er angehalten. Deshalb ließ ihn die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit Haftbefehl suchen. Dieser Haftbefehl verhinderte nun den Flug in die Türkei, da der 25-jährige die offene Summe von 4.000 Euro vor Ort nicht bezahlen konnte. Die Beamten der Bundespolizei brachten den Mann deshalb in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt, wo er seine Strafe statt im Urlaub zu sein, nun absitzen muss.
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