Strafanzeigen nach Fund von Butterflymessern am Flughafen Hannover

Strafanzeigen nach Fund von Butterflymessern am Flughafen Hannover
Mit einem Butterflymesser kommt man nicht ins Flugzeug - Foto: BPol Hannover

Aufmerksame Luftsicherheitsassistenten fanden am Sonntag, 21.04.2024, und am Montagmorgen, 22.04.2024, Butterflymesser bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hannover.

Am Sonntag wollte eine 20-Jährige über den Flughafen Hannover nach München fliegen. Beim Durchleuchten des Handgepäcks der jungen Frau entdeckten die Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck ein Butterflymesser. Zu der Frage, warum die 20-Jährige das gemäß Waffengesetz verbotene Messer mit sich führte und in ein Flugzeug nehmen wollte, äußerte sie sich nicht. Ohne das Butterflymesser, aber dafür mit einer Strafanzeige im Gepäck durfte die Frau dann nach München fliegen.

Das gleiche Schicksal ereilte am Montagmorgen einen 32-Jährigen. Dieser hatte sich als Reiseziel Istanbul ausgesucht. Zur Luftsicherheitskontrolle legte der Mann seine Brusttasche in die Kontrollwanne. Beim Röntgen stellten die Luftsicherheitsassistenten ein Butterflymesser im seinem Handgepäckstück fest.

Auch er wollte sich nach dem Fund des Messers nicht zu den Gründen äußern. Nach Sicherstellung des Messers und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann dann nach Istanbul weiterfliegen.

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