„Taschenlampe“ bringt Strafanzeige am Flughafen Hannover

„Taschenlampe“ bringt Strafanzeige am Flughafen Hannover
Die "Taschenlampe" enthielt einen Taser als "Zusatzfunktion" und gilt als Waffe - Foto: Bundespolizei Flughafen

Ein 20-Jähriger wollte am vergangenen Wochenende über den Flughafen Hannover in den Urlaub nach Griechenland fliegen. Aber in der Luftsicherheitskontrollstelle bewiesen die Luftsicherheitsassistenten wieder einmal ein scharfes Auge.

Im Handgepäck des jungen Mannes fiel ihnen ein verdächtiger Gegenstand auf, der etwas anderes darstellte, als er tatsächlich war. Zur genaueren Kontrolle wurde daraufhin die Bundespolizei hinzugezogen. Bei der nunmehr folgenden Kontrolle stellte sich der Gegenstand auf den ersten Blick als Taschenlampe dar. Auf den zweiten Blick jedoch entpuppte sich die Lampe als eine Taschenlampe mit einem integrierten Taser. Da der festgestellte Taser die entsprechend erforderlichen Prüfzeichen nicht aufwies und einen Gegenstand des täglichen Gebrauches nachempfunden ist, man somit seine Eigenschaft als Taser nicht erkennen kann, ist jeglicher Umgang damit verboten.

Somit stellte das Gerät einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Der 20-jährige gab an, dass die „Taschenlampe“ seinem Bruder gehöre und er gar nicht wisse, wie diese in sein Handgepäck gelangt sei. Die Taschenlampe mit der zusätzlichen Taserfunktion wurde durch die Bundespolizei sichergestellt und der Mann konnte stattdessen nun mit einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz im Gepäck die Weiterreise antreten.

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