Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: 40 000 Euro im Handgepäck
40 000 Euro wurden einem 74-jährigen Rentner zum Verhängnis, weil er das Geld bei der Ausreise beim Zoll am Flughafen Hannover nicht angemeldet hatte.
Bei der Kontrolle des Reisenden wurden die Zöllner in einem Seitenfach des Handgepäcks fündig. Der Inhalt eines Briefumschlages bestand ausschließlich aus 200 Euro-Scheinen. Der aus Hamburg stammende türkische Staatsangehörige wollte sich mit dem Geld in der Türkei eine Immobilie kaufen. Gegen den Reisenden wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den Gesamtumständen und wird sich voraussichtlich auf 4000 bis 5000 Euro belaufen. Den Flug konnte der Reisende ebenfalls nicht antreten.
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