Verbraucherschutz: Zollamt stoppt Einfuhr von Feuerzeugen und Energiedrinks

Verbraucherschutz: Zollamt stoppt Einfuhr von Feuerzeugen und Energiedrinks
Zoll in Hannover schützt die europäischen Verbraucher - Foto: JPH

Bei einer LKW-Sendung aus der Türkei stoppten die Beamten des Zollamtes Hannover-Nord bereits gegen Ende des vergangenen Jahres die Einfuhr. Dass die Beamten dabei den richtigen Riecher hatten, bestätigten nun das Gewerbeaufsichtsamt sowie die Lebensmittelaufsicht der Landeshauptstadt Hannover. Sowohl für die angemeldeten Feuerzeuge wie auch die Energiedrinks fiel die Entscheidung – nicht einfuhrfähig!

Als am 22. Dezember eine Zollanmeldung für die Einfuhr von zirka 43.300 Feuerzeugen und 81.500 Energiedrinks beim Zollamt Hannover-Nord ankam, entschieden sich die Beamten dafür, die Waren einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Die erfahrenen Zöllner erkannten bereits bei einem Blick auf die Ware, dass möglicherweise Regelungen hinsichtlich der Produktsicherheit sowie der Kennzeichnung von Lebensmitteln einer Einfuhr entgegenstehen könnten.

„Wir als Zollbehörde wirken bei der Überwachung dieser Regelungen im Rahmen der Abfertigung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ausschließlich mit und arbeiten den zuständigen Landesbehörden entsprechend zu“, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Hannover entschied für die Feuerzeuge, dass diese auf Grund diverser Verstöße gegen Vorgaben hinsichtlich der Produktsicherheit nicht einfuhrfähig sind. Auch für die Energiedrinks fiel seitens der Lebensmittelaufsicht der Landeshauptstadt Hannover die Entscheidung, dass diese für den europäischen Markt nicht geeignet sind. Der Importeur hat nun die Möglichkeit die Ware wieder auszuführen oder zu vernichten.

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