Vier Haftbefehle wegen Ordnungswidrigkeiten am Flughafen Hannover vollstreckt
Gleich drei Haftbefehle wegen nicht beglichener Ordnungswidrigkeiten vollstreckte die Bundespolizeiinspektion am Flughafen Hannover am Wochenende.
Ein 39-Jähriger wollte in die Türkei fliegen und hatte nicht bedacht, dass er sein Bußgeld aus einem Beschluss des Amtsgerichtes Goslar nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ ihn daraufhin mit Haftbefehl suchen. Zwei Tage Erzwingungshaft oder die sofortige Zahlung von 30 Euro standen nunmehr im Raum. Um seine Reise nicht zu gefährden, zahlte der Mann den Betrag zuzüglich der 38 Euro Verfahrenskosten und konnte damit seine Reise antreten.
Einem 37-Jährigen drohte sogar das Schicksal von vier Tagen Haft, als er aus Pristina/Kosovo zurückkehrte. Auch er hatte sein Bußgeld nicht bezahlt, sodass er mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim gesucht wurde. 216 Euro waren noch zu bezahlen, zuzüglich 83 Euro an Verfahrenskosten. Die Gesamtsumme von 299 Euro entrichtete der Mann bei der Bundespolizei und konnte damit die Heimreise fortsetzen.
Auch die Staatsanwaltschaft Hannover suchte einen 38-Jährigen per Haftbefehl, da noch 60 Euro Bußgeld offenstanden. Um den ersatzweise angedrohten Tag Erzwingungshaft zu umgehen, bezahlte der Mann den Gesamtbetrag mit Verfahrenskosten in Höhe von 101,50 Euro vor Ort, und konnte so seinen Flug noch erreichen.
Ein weiterer 25-Jähriger wollte nach Istanbul/Türkei fliegen und wurde dazu bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle vorstellig. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Hannover gesucht wurde. Der 25-jährige hatte aus einer Verurteilung wegen eines Straßenverkehrsdeliktes seine Strafe noch nicht vollständig bezahlt. Vor Ort beglich der Mann die noch offenen 1.481 Euro und durfte abfliegen.
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