Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen bringt weitere Beweismittel hervor

Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen bringt weitere Beweismittel hervor

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg hat am Donnerstag, 07.07.2022, im Zusammenwirken mit dem Hauptzollamt Hannover im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Ermittlungen richteten sich gegen zwei georgische und einen deutsch-türkischen Staatsangehörigen. Diese stehen im Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, des banden- und gewerbsmäßigen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise sowie der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Urkundenfälschung.

Als Touristen eingereist

Die Beschuldigten sollen arbeitswillige georgische Staatsangehörige zur unerlaubten Arbeitsaufnahme in Deutschland angeworben haben. Bei der Einreise legten die georgischen Staatsangehörigen ihre biometrischen Nationalpässe vor. Als sogenannte Positivstaater im Sinne der  EU-Visa-Verordnung sind georgische Staatsangehörige, die über einen biometrischen Nationalpass verfügen, für einen Aufenthalt zu touristischen Zwecken von höchstens 90 Tagen Dauer von der Visumspflicht in Deutschland befreit. Unter Ausnutzung dieser Regelung reisen die Arbeitskräfte in das Bundesgebiet ein, wenngleich die Arbeitsaufnahme bereits vorgeplant und hierfür ein Visum erforderlich gewesen wäre.

Falsche Papiere, falsche Nachweise

Um über den Umstand des fehlenden Visums hinwegzutäuschen, erhielten diese Personen gefälschte Ausweisdokumente verschiedener EU-Staaten und legten diese bei den Arbeitgebern vor. Die Beschäftigung in Deutschland erfolgt dann bei untertariflicher Bezahlung. Zudem wurde laut Polizei ermittelt, dass die unerlaubt Arbeitenden mit gefälschten Covid-Testnachweisen ausgestattet wurden.

Im Zusammenhang mit der unerlaubten Beschäftigung ermittelt das Hauptzollamt Hannover wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten.

Erste Durchsuchungen schon im Juni

Zoll und Polizei massiv gemeinsam im Einsatz – Foto: JPH/Archiv

Bereits am 30. Juni vollstreckten die Einsatzkräfte in diesem Zusammenhang elf Durchsuchungsbeschlüsse in sieben Objekten im Raum Hamburg. Bei diesen Durchsuchungsobjekten handelte es sich um Aufenthaltsorte der Beschuldigten, Arbeitnehmerunterkünfte, den Firmensitz sowie Arbeitsstätten, bei denen unerlaubt aufhältige Drittstaatsangehörigen beschäftigt werden, so die Polizei. Im Rahmen des Einsatzes, bei dem rund 130 Einsatzkräfte eingesetzt waren, trafen die Ermittler zehn Personen an, die sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhielten. Diese wurden zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Ausländerbehörden übergeben.

Fünf Objekte durchsucht

Bei dem heutigen Einsatz wurden fünf weitere Durchsuchungsbeschlüsse in Peine, Hannover-Stadt und Bad Neuenahr-Ahrweiler vollstreckt. Bei den Durchsuchungsobjekten handelt es sich um die Meldeadressen und Aufenthaltsorte eines Beschuldigten, einen Firmensitz sowie Arbeitsstätten, bei denen drei georgische Staatsangehörige, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten, angetroffen wurden. Am Einsatz waren auch Beamte des Zolls beteiligt, die zudem weitere Objekte durchsuchten.

Bei den Einsatzmaßnahmen konnten zahlreiche Beweismittel wie Geschäftsunterlagen, Handys und vollständig gefälschte Ausweisdokumente aufgefunden werden. Die umfangreichen Beweismittel werden nun für das weitere Strafverfahren ausgewertet. Festnahmen gab es nicht.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News