Vom Airport mit dem Auto in die JVA
Die Bundespolizei nahm am Freitag, 12.04.2019, auf dem Flughafen Hannover einen 26-jährigen somalischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Istanbul fest.
Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bereits 2016 war er laut Polizei zu einer Geldstrafe in Höhe von 1100 Euro verurteilt worden, beglich aber die offene Rechnung mit der Justiz nur teilweise und entzog sich dann der Strafvollstreckung. Aufgrund seiner Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover zum Antritt der fälligen 34-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.
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