Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Hannover: Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Hannover: Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Die Bundespolizei wird am kommenden Wochenende vom 4. bis 6. Februar im Hauptbahnhof Hannover eine Waffenverbotszone einrichten. Folgen der Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Auch ein Zwangsgeld ist bei uneinsichtigen Personen möglich. Dieses unabhängig von einem möglichen Strafverfahren.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofes Hannover. Der Zeitraum ist auf Freitag, 4. Februar 2022, 18 Uhr bis Sonnabend, 5. Februar 2022, 2 Uhr, und am Sonnabend, 5. Februar 2022, 18 Uhr bis Sonnabend, 6. Februar 2022, 2 Uhr, begrenzt.

Keine gefährlichen Gegenstände mitführen

In diesem Zeitraum das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Hannover aufhalten oder diesen betreten.

Der Hauptbahnhof Hannover gehört mit seinem hohen Reisenden- und Besucheraufkommen zu einem Bereich, der Straftätern vielfältige Möglichkeiten eröffnet. Personen führen nach statistischen Erhebungen auch Messer oder andere verbotene Gegenstände mit. Durch die Verfügbarkeit von Messern oder anderen Waffen könnten diese in Streitfällen zwischen den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein.

Vornehmlich an den Wochenenden und in deren Abendstunden sind steigende Besucherzahlen der Altersgruppen der 15- bis 45-Jährigen im Hauptbahnhof Hannover zu verzeichnen. Sie nutzen den Bahnhof als Treffpunkt, um dort zu verweilen und um von dort in andere Vergnügungsbereiche der Stadt Hannover zu gelangen. Erfahrungsgemäß erreichen in den späten Abend- und frühen Morgenstunden teilweise stark alkoholisierte Personen wieder den Hauptbahnhof.

Weiterhin verdeutlicht die polizeiliche Erfahrung, dass die Aggressionsschwelle sinkt und Gewaltstraftaten signifikant ansteigen.

Die Waffenverbotszone des Hauptbahnhofes Hannover – Foto: Bundespolizei

Kontrollen sind lagebedingt erforderlich

In den vergangenen Wochen stellte die Polizei zahlreiche Sachverhalte fest, bei denen Personen verbotene Gegenstände oder Messer mitführten., die zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen, wie Springmesser oder Einhandmesser. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Allein am vergangenen Wochenende wurden bei verstärkten Kontrollen sieben Messer und drei Schlagstöcke sichergestellt. Auszüge vom vergangenen Wochenende: Am Freitag, 28.01., wurde gegen 20.20 Uhr bei einem 39-jährigen türkischen Staatsangehörigen ein Einhandmesser aufgefunden. Um 01 Uhr am Sonnabendmorgen stellte eine Kontrolle eines britischen Staatsangehören ebenfalls ein Einhandmesser sicher. Gegen 1.10 Uhr fiel den Beamten eine Person auf, die offensichtlich in der Hosentasche einen Schlagstock mitführte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 25-jährige Deutsche neben zwei Schlagstöcken auch ein Einhandmesser mitführte.

Die jetzt angekündigten Kontrollen sollen einerseits das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände erhellen und andererseits die klare Botschaft vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollten.

Gewalttaten vorbeugen

Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung ist das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof in dem angegebenen Zeitraum verboten. Neben einer Verfolgung der Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, werden Zuwiderhandlungen gegen das Verbot gesondert verfolgt.

Michael Schuol, ständiger Vertreter des Präsidenten der Bundespolizeidirektion Hannover erklärt: „Mit der Waffenverbotszone setzen wir ein deutliches Zeichen, um der Entwicklung von Gewaltdelikten entgegenzuwirken. Dieses hat neben einer Signalwirkung auch einen präventiven Zweck für die Sicherheit aller Reisenden und Besucher im Hauptbahnhof Hannover.“ Die Allgemeinverfügung kann über die Homepage der Bundespolizei eingesehen werden.

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