Wieder war der Flughafen ein Nadelöhr für vier Reisende

Bereits am 30.06.2018 wurde auf dem Flughafen Hannover ein 31-jähriger türkischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Moskau durch die Bundespolizei verhaftet. Nach Verurteilung wegen falscher Verdächtigung oder Strafvereitelung, so die Polizei, hatte der Betroffene die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro nicht  beglichen und auch die ergangene Ladung zum Strafantritt der somit fälligen 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe missachtet. Durch Zahlung des von der Haft befreienden Geldbetrages erfolgte dann doch die Weiterreise.

Die Bundespolizei hatte alles im Computer – Foto: JPH

Ich packe meine Koffer und nehme mit …, das hatte sich ein 15-jähriger deutscher Jugendlicher wohl nicht gefragt, denn sonst wäre er nicht am Sonntag, 1.07.2018, in der Luftsicherheitskontrolle für seinen Flug nach Heraklion/Griechenland vom Flughafen Hannover aufgefallen. Im Handgepäck des Fluggastes stellten die Bundespolizisten einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz fest: Der 15-Jährige wollte mit einem Butterflymesser seine Urlaubsreise antreten. Das aber klappte nicht. Erst nach Beschlagnahme des Butterflymessers und Fertigung der entsprechenden Strafanzeige durch die Bundespolizei konnte er dann die Reise fortsetzen.

Die Bundespolizei war zur Stelle – Foto: JPH

Den Beginn ihrer Reise nach Antalya/Türkei hatte sich eine 44-jährige türkische Staatsangehörige sicher auch anders vorgestellt. Die Betroffene wurde am 1.07.2018 bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ihres Fluges nach Antalya/Türkei durch die Bundespolizei auf dem Flughafen verhaftet. Nach Verurteilung wegen Betrugs, so die Polizei, hatte sie die Geldstrafe in Höhe von 400 Euro nicht vollständig beglichen und auch die ergangene Ladung zum Strafantritt der somit fälligen 20-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe missachtet. Durch Zahlung des von der Haft befreienden restlichen Geldbetrages in Höhe von 200 Euro erfolgte die Weiterreise nach Antalya – mit schmalerer Urlaubskasse.

Eine 24-jährige rumänische Staatsangehörige nahm die Bundespolizei dann noch am Montag, 2.07.2018, bei ihrer grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle für einen Flug nach Bukarest/Rumänien auf dem Flughafen fest. Gegen die Betroffene bestand laut Polizei ein Haftbefehl wegen schweren Diebstahls. Verurteilt zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro beglich sie die offene Rechnung mit der Justiz jedoch nicht und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Aufgrund ihrer Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zur Verbüßung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Demnächst erwartet sie wegen Sachbeschädigung zudem noch weitere Auseinandersetzung mit den Justizbehörden, so die Beamten.

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