Zahlreiche Erfolge der Bundespolizei am Flughafen
Die Bundespolizei am Flughafen Hannover war im Zeitraum vom 1. bis 3.Februar gleich mehrfach erfolgreich. Am 1. Februar nahm sie bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle zu seinem Flug nach Hurghada/Ägypten einen 58-jährigen Deutschen fest.
Gegen den polizeilich bereits mehrfach in Erscheinung Getretenen bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl, so die Polizei. Er hatte sich nach Verurteilung wegen falscher Angaben (Gründungsschwindel) auf die ergangene Ladung zum Strafantritt der neunmonatigen Freiheitsstrafe nicht gestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover. Von dort erwartet ihn zudem wegen Betrugsvorwürfen eine weitere Auseinandersetzung mit den Justizbehörden, so die Polizei.
Ebenfalls am 1. Februar stellte die Bundespolizei nach eigene Angaben bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach München im Handgepäck eines 26-jährigen rumänischen Staatsangehörigen ein Springmesser mit einer seitlichen Öffnungsvorrichtung auf Knopfdruck und einer Klingenlänge von zehn Zentimetern fest. Da es sich bei dem Springmesser um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelte, erfolgte die Beschlagnahme. Nach der Aufnahme einer Anzeige durfte der Mann weiterreisen.
Am 2. Februar ist dann ein 48-jähriger türkischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Izmir/Türkei festgenommen worden. Gegen den ebenfalls polizeilich mehrfach in Erscheinung Getretenen bestand laut Polizei ein Haftbefehl wegen Betrugs. Nach der Verurteilung beglich er die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro nicht und entzog sich sodann den Justizbehörden. Durch sofortige Begleichung der „Altlast“ wurde ihm der Antritt der sonst fälligen 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe erspart und die Weiterreise gestattet.
Am gleichen Tag erfolgte bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Skopje/Mazedonien die Verhaftung eines 24-jährigen albanischen Staatsangehörigen. Nach ihm wurde aufgrund einer mehrjährig verhängten Gefängnisstrafe wegen gemeinschaftlich begangener Straftaten in Zusammenhang mit der Ausbeutung von und Beihilfe zur Prostitution international gefahndet, so die Bundespolizei zu diesem Fall. Es erfolgte die Überstellung in das Polizeigewahrsam Hannover zur Sicherung der Haftrichtervorführung.
Am Sonnabend, 3. Februar, fanden die Luftsicherheitsassistenten nach Polizeiangaben bei der Abfertigung eines Fluges nach Belgrad zunächst einen Schlagring im Handgepäck eines 17-jährigen niederländischen Staatsangehörigen. Wenig später wurde im Handgepäck eines 14-jährigen Deutschen eine Schreckschusspistole, Kaliber 6 Millimeter, ohne Prüfzeichen festgestellt. Da es sich bei dem Schlagring um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelte und dem Jugendlichen die waffenrechtlichen Voraussetzungen für den Besitz der Schreckschusspistole fehlten, erfolgte in beiden Fällen die Beschlagnahme, so die Bundespolizei. Mit entsprechenden Strafanzeigen im Gepäck konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen beide Reisen ihren Weg fortsetzten.
Anzeige