Zoll beschlagnahmt geschützte Muscheln und Korallen am Flughafen Hannover

Über acht Kilogramm geschützter Muscheln und Korallen wollten zwei Ehepaare in ihren Koffern von Mauritius nach Deutschland schmuggeln. Die Zöllner am Flughafen Hannover staunten nicht schlecht, als sie die Koffer von zwei Ehepaaren als sogenanntes Rush-Gepäck (nachgesandtes Reisegepäck) kontrollierten.

Am Flughafen wurden geschützte Muscheln und Korallen beschlagnahmt – Foto: Zolldirektion Hannover

Während die Reisenden ihren Flug von Mauritius über Wien nach Hannover bereits hinter sich gebracht hatten, wurde ihr Gepäck über München umgeleitet und später von den Zöllnern am Flughafen Hannover überprüft. Bei der zunächst erfolgten Röntgenkontrolle ergaben sich jedoch Auffälligkeiten, sodass eine manuelle Nachkontrolle im Beisein der Besitzer erforderlich war.

In zwei Koffern wurden dann 37 Riesenmuscheln und 20 Steinkorallen und -stücke mit einem Gesamtgewicht von über acht Kilogramm aufgefunden. Die Gegenstände sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz gehandelt werden. Diese Genehmigung konnten die Personen nicht vorlegen. Die Gegenstände wurden daraufhin beschlagnahmt. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt das Bundesamt für Naturschutz.

Vorab informieren

Der Zoll empfiehlt allen Reisenden, sich bereits vor der Reise auf seiner Internetseite unter und über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite umfassend dargestellt.

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