Zoll Hannover bei bundesweiter Schwerpunktprüfung dabei

Mehr als 2200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.

Bundesweit wurde geprüft

Zoll wurde in 85 Fällen fündig – Foto: JPH

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde.

Die Einsatzkräfte haben bundesweit insgesamt rund 8000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrugs, illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Dazu kamen 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren und rund 1600 Fälle, die noch weiter geprüft werden.

Hauptzollamt Hannover fand 85 Unklarheiten

Das Hauptzollamt Hannover war mit insgesamt 84 Einsatzkräften an der Aktion beteiligt. Unterstützt wurden die Beamten durch Kräfte der Landespolizei. Im Rahmen der Maßnahme wurden über 280 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Als Bilanz teilt das Hauptzollamts Hannover mit:

  • in 47 Fällen wurden Ermittlungen wegen unterbliebener oder unrichtig abgegebener Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen
  • in 28 Fällen liegen Anhaltspunkte vor, dass der vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt wurde
  • bei 10 Fällen gibt es Hinweise auf unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen

 

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News