Zoll zieht Atemschutzmasken für Hannover und Gießen aus dem Verkehr

Mehr als 140 000 Atemschutzmasken haben aufmerksame Zöllner beim Zollamt Wetzlar aufgrund mangelnder Produktsicherheit aus dem Verkehr gezogen.

Zollamtsinspektor Ralf Schwedhelm mit einer Sendung nicht marktfähiger Atemschutzmasken – Foto: ZA Wetzlar

Seit bekannt wurde, dass sich bei den für die Eindämmung der Corona-Pandemie dringend benötigten Gesichtsmasken auch immer wieder gefälschte oder unsichere Produkte auftauchen, sind die Zollbeamten und -beamtinnen für Einfuhren von Masken besonders sensibilisiert. Als nun beim Zollamt in Wetzlar zwei Sendungen von FFP2-Masken und medizinischem Mund-Nase-Schutz angemeldet wurden, schauten die Zöllner bei der Zollbeschau daher auch genauer hin. Nach eingehender Prüfung der Masken und Papiere hatten sie dann Zweifel an einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung sowie an der Übereinstimmung mit den vorgelegten Zertifikaten – und damit auch an der Sicherheit der Ware.

Verdacht bestätigt

Sie schalteten daraufhin die für Produktsicherheit und -konformität zuständige Marktüberwachungsbehörde, das Regierungspräsidium (RP) Gießen, ein. Das dortige Dezernat für Arbeitssicherheit bestätigte nach eingehenden Prüfmaßnahmen den Verdacht der aufmerksamen Zöllner. Weder die 102 000 medizinischen Masken noch die 41 400 FFP2-Masken erfüllten die rechtlichen Vorgaben zur Produktsicherheit, um in Deutschland in Verkehr gebracht zu werden. Die FFP2-Masken mussten aufgrund einer zu großen Durchlässigkeit sogar als „gefährliches Erzeugnis“ bezeichnet werden. Für sie folgt auf Weisung des RP Gießen die Vernichtung, während die anderen Masken wieder zurück zum Absender geschickt werden können.

„Hier wurde versucht, mit unsicheren Masken schnelles Geld zu machen. Der Zoll leistet gemeinsam mit den Landesbehörden in der Pandemie einen besonders wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen in unserem Land“, betont Michael Bender der Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen.

Masken sollten nach Hannover und Gießen

Die Masken waren für den gewerblichen Handel eines Unternehmers aus der Region Hannover und zur Einlagerung in Gießen bestimmt. Da bekannt wurde, dass noch mehr Lieferungen auf dem Weg nach Deutschland unterwegs waren, informierten die Wetzlarer Zöllner umgehend die Kollegen vom Zollamt Hannover. Dort konnten dann zwei weitere Sendungen mit gleichen Masken angehalten werden.

Auch das RP Gießen informierte andere Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und Europa, damit weitere Versuche, die Masken einzuführen, verhindert werden können.

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