Zug verpasst – Notbremse gezogen: Frau stoppt Zug für ihre Angehörigen
Bei einem Regionalzug ist am vergangenen Freitagnachmittag, 26.07.2024, im Hauptbahnhof Hannover zu einem Zwischenfall gekommen. Eine 54-jährige Frau zog dort die Notbremse missbräuchlich und verhinderte die Ausfahrt des Zuges aus dem Bahnhof. Beamte der Bundespolizeiinspektion in Hannover wurden über den Vorfall informiert und griffen ein.
Nach ihren bisherigen Erkenntnissen wollte die 54-Jährige den Zug für den Einstieg weiterer Angehöriger anhalten und griff deshalb zur Notbremse. Der bereits anfahrende Zug stoppte daraufhin abrupt wieder am Bahnsteig.
Missbrauch ist strafbar
Gegen die 54-Jährige leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Vornahme einer betriebsstörenden Handlung ein. Die Situation konnte jedoch schnell gelöst und die Weiterfahrt etwas mehr als 15 Minuten später ohne die Verursacherin und ihre Begleitung fortgesetzt werden.
Die Nutzung der bahnbetrieblichen Notbremse zum Anhalten eines Zuges ist nur in einem akuten Notfall erlaubt. Das außerplanmäßige Anhalten zum Ermöglichen eines Einstiegs stellt keinen Notfall dar und führt nahezu immer zu weiteren strafrechtlichen Folgen. Darüber hinaus besteht durch den unerwarteten Stopp ein Verletzungsrisiko für Fahrgäste, insbesondere diejenigen, die noch keinen Sitzplatz gefunden haben und im Gang stehen. Auch der folgende Bahnbetrieb wird in der Regel nicht unerheblich beeinträchtigt.
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