Zwei Festnahmen am Flughafen Hannover
Wieder hat die Bundespolizei zwei Haftbefehle am Flughafen Hannover am Dienstag vollstrecken können. Zunächst wurde der Meldung zufolge ein 33-jähriger türkischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Istanbul durch die Bundespolizei arrestiert. Gegen den laut den Beamten bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung Getretenen bestand ein Untersuchungshaftbefehl wegen Betrugshandlungen. Aufgrund mehrfachen Fernbleibens von der gerichtlichen Hauptverhandlung führte seine Reise nicht nach Istanbul, sondern zur Sicherung der Haftrichterführung direkt ins Polizeigewahrsam Hannover.
Anschließend traf es noch einen weiteren 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Antalya durch die Bundespolizei festgenommen wurde.
2005 war er laut Bundespolizei wegen vierfachen gewerbsmäßigen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln sowie mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, dann erfolgte 2008 aus der Haft heraus seine Rückführung in die Türkei. Dem Betroffenen war bekannt, dass bei einer Wiedereinreise noch die 52-tägige Restersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen sein würde. Deshalb erfolgte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Hannover.
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