Zwei Gepäckdiebe durch Zivilfahnder im Hauptbahnhof festgenommen
Die Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion in Hannover konnten gestern gleich zwei Handgepäckdiebe im Hauptbahnhof festnehmen.
Telefon war nur kurzzeitig weg
Zunächst fiel den Beamten nachmittags um 16.30 Uhr ein 19-jähriger Algerier auf, der sich einer 55-jähirgen Frau auf einer Rolltreppe auffällig von hinten näherte. Der Dieb öffnete die Reißverschlüsse des Rucksacks der Frau vorsichtig und entnahm ein Smartphone. Dieses versteckte er schnell in der Achselhöhle. Da sich die Zivilfahnder genau hinter ihm postiert hatten, konnten sie die Tat genau beobachten. Die Bundespolizisten gaben sich daraufhin zu erkennen und nahmen den Dieb fest. Der Frau wurde das Smartphone wieder ausgehändigt. Auf der Wache gab der Festgenommene schließlich den Diebstahl zu. Da der Mann über keinen festen Wohnsitz verfügt, entschied die Staatsanwaltschaft, dass er einem beschleunigten Verfahren zugeführt werden soll. Bis zu seiner Verhandlung sitzt er nun in Gewahrsam.
Weiteren Diebstahl beobachtet
Abends um 20.30 Uhr beobachteten die Zivilfahnder dann einen weiteren Algerier im Alter von 32 Jahren, der einem Mann einen ganzen Rucksack stehlen wollte. Der Mann bemerkte den Diebstahl und holte sich seinen Rucksack von dem Dieb zurück. Daraufhin stellten die Beamten den Täter und nahmen ihn mit zur Wache. Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Koffers kamen dann weitere Gegenstände zum Vorschein, die dem 32-Jährigen offensichtlich nicht gehörten, so die Polizei.
Darunter befand sich die Bankkarte eines Mannes und ein Rucksack der Deutschen Bahn mit persönlichen Gegenständen einer 38-jährigen Mitarbeiterin der DB AG. Die erschien wenige Minute später auf der Wache und wollte den Diebstahl ihres Rucksackes melden. Die glückliche Frau konnte ihren Rucksack und ihre persönlichen Dinge identifizieren und erhielt diese auf der Wache zurück. Die Bankkarte wurde sichergestellt.
Da der Mann keinen festen Wohnsitz hat, wurde erneut die Staatsanwaltschaft über die Tat in Kenntnis gesetzt. Auch hier soll der Täter einem beschleunigten Verfahren zugeführt werden und sitzt bis zur Verhandlung in Gewahrsam.
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