Zweimal war die Bundespolizei auf dem Flughafen Hannover aktiv
Zweimal musste die Bundespolizei am Montag und Dienstag auf dem Flughafen Hannover eingreifen. Am Montag, 24.09.2018, wurde während der Luftsicherheitskontrolle ihres Fluges nach Wien im Handgepäck eines Fluggastes ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz festgestellt. Die 59-jährige israelische Staatsangehörige wollte mit einem Butterflymesser ihre Flugreise antreten, so die Polizei. Nach Beschlagnahme der Waffe und Ausfertigung der entsprechenden Strafanzeige durch die Bundespolizei konnte die Reise fortsetzt werden.
Am Dienstag, 25.09.2018, erfolgte die Verhaftung eines 44-jährigen griechischen Staatsangehörigen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Istanbul/Türkei stellten die kontrollierenden Polizeibeamten eine aktuelle Fahndungsnotierung fest.
Gegen den Betroffenen bestand laut Polizei ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsvertrag in drei Fällen. Verurteilt war der Mann daraufhin zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro, die er jedoch nicht zahlte und sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung entzog. Durch sofortige Begleichung der ausstehenden Geldstrafe konnte die 30-tägige Ersatzfreiheitstrafe abgewendet und die Weiterreise gestattet werden.
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