Änderungen im Justizvollzug: Fußfessel kommt, Ausführungen werden reduziert

Die Niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag, 18.12.2018, auf Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben. Der vom Justizministerium erarbeitete Gesetzentwurf enthält insbesondere die folgenden Punkte:

Der Landtag befasst sich nun mit dem Thema – Foto: JPH
  • Er ermöglicht eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte Fußfessel, als mögliche Weisung im Rahmen von Vollzugslockerungen oder vollzugsöffnenden Maßnahmen. Damit sind zum Beispiel Freigänge, Ausgänge oder Urlaubstage von Inhaftierten gemeint. Ziel einer solchen Aufenthaltsüberwachung ist vor allem, den Opferschutz zu verbessern.
  • Die Mindestansprüche von Sicherungsverwahrten auf Ausführungen sollen reduziert werden. Bislang haben Betroffene einen Anspruch auf eine Ausführung im Monat, künftig hätten sie ihn nur noch auf eine Ausführung im Quartal. Niedersachsen will die Ansprüche damit an die Regelungen aller anderen Bundesländer – mit Ausnahme von Bremen – angleichen.
  • Die gesetzlichen Vorgaben für Fixierungen im Justizvollzug sollen neu gefasst werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2018. Danach ist eine Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren und einem Richter oder einer Richterin vorzulegen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich zwar auf eine Fixierung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Niedersachsen sieht jedoch eine Vergleichbarkeit mit einer Inhaftierung im Justizvollzug und passt seine Regelungen entsprechend an.

In den vergangenen Monaten fand die Abstimmung mit den beteiligten Ministerien statt, nunmehr werden die verschiedenen Verbände um Stellungnahme gebeten.

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