Allgemeinverfügung der Stadt Lehrte zum Tragen von Masken für Teilnehmer bei Versammlungen
Die Stadt Lehrte hat als zuständige Versammlungsbehörde für das Gebiet der Stadt Lehrte eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Teilnehmer bei Versammlungen im Sinne von Artikel. 8 Grundgesetz erlassen.
Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgte am 05.01.2022 auf der Homepage der Stadt Lehrte und gilt somit ab Donnerstag, 06.01.2022,, zunächst befristet bis zum 15.01.2022.
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