Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Ausnahmeregelungen vom Sonntagfahrverbot verfügt - Foto: JPH

Das niedersächsische Verkehrsministerium hat die Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, um gewerbliche Hilfstransporte in Richtung ukrainischer Grenze, um militärische Transporte von Unternehmen im Auftrag der Bundeswehr und um Transporte verbündeter Streitkräfte zu beschleunigen, bis 31. März 2024 verlängert. Darüber hinaus wird für die genannten Transporte auch eine Ausnahme vom Sonnabendfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung erteilt.

Eine weitere Allgemeinverfügung des Verkehrsministeriums regelt, dass die übermäßige Benutzung von Straßen durch den militärischen Verkehr ebenfalls bis 31. März 2024 erlaubt wird. Verkehrsminister Olaf Lies: „Ein Ende des Krieges ist nicht absehbar, die ukrainische Bevölkerung leidet weiterhin massiv unter den brutalen Militärschlägen Russlands. Mit diesen Ausnahmeregelungen tragen wir einen kleinen Teil dazu bei, den Ukrainerinnen und Ukrainern zu helfen und die Schutzmaßnahmen der NATO in den osteuropäischen Mitgliedsstaaten zu unterstützen.“

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