Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde anleinen und Rückschnitte einstellen

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde anleinen und Rückschnitte einstellen

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli – der sogenannten Brut-, Setz- u. Aufzuchtzeit – dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

„Freie Landschaft“ auch in bebauten Orten

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer. Bitte berücksichtigen Sie, dass Wild bereits auf große Entfernungen sensibel auf Hunde reagiert. Diese strömen einen gewissen „Raubtiergeruch“ aus und stören bereits durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner und Enten. Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen.

Denken Sie daran – es werden dadurch freilebende Tiere geschützt, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung und auch vermehrt durch Erholungssuchende zurückgehen.

Brutzeit der Vögel hat begonnen, jetzt geht es auf große Futtersuche – Foto: JPH

Hundelaufflächen nutzen

Damit aber auch Ihr Tier genügend Auslauf bekommen kann, gibt es in der Region Hundefreilaufflächen. Auch die Stadt Sehnde richtete kürzlich eine Hundefreilauffläche in der Kernstadt ein. Sie finden die Fläche in der Straße des Großen Freien 2 – am Ende der Straße Richtung Bahn.

Hecken und Bäume rechtzeitig schneiden

Zuguterletzt noch ein Hinweis darauf, dass es insbesondere während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt ist, Bäume zu fällen oder Gehölze stark zu beschneiden. Wenn die Hecken im Frühsommer ausgetrieben haben, kann man sie vorsichtig etwas zurückschneiden. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. In solchen Fällen muss der Schnitt verschoben werden.

Allem Voran steht jedoch die Vermeidung von Gefahrensituationen im Straßenverkehr, beispielsweise durch Grünüberwuchs von Verkehrszeichen, Beleuchtungsquellen, Sichtdreiecken oder das Lichtraumprofil über Straßen, Rad- und Gehwegen. Bitte nehmen Sie entsprechende Rückschnitte daher rechtzeitig vor.

(Bild oben: Alle Hunde, große und kleine. müssen an die Leine – Foto: JPH)

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News